Entschuldigungsverfahren in der SI

Fehltage wegen Krankheit oder anderer Gründe sind schriftlich bei der oder dem Klassenlehrer zu entschuldigen. Die Entschuldigung, die den Grund des Fehlens (z.B. Krankheit) und die Fehltage angibt, ist vorzulegen, sobald der oder die Schüler/in wieder zur Schule kommt. Dabei kann es auch mal zu Verzögerungen von Elternseite kommen. Entschuldigungen, die allerdings lange Zeit später abgegeben werden oder allgemein Fehltage entschuldigen, ohne Daten anzugeben, müssen und werden wir nicht annehmen. Auch auf schulischer Seite kann es hin und wieder zu Verzögerungen kommen, sodass Fehlstunden nicht am gleichen Tag als entschuldigt eingetragen werden.  

Bei längerer Erkrankung, also spätestens am vierten Fehltag, sollte das Sekretariat oder der Klassenlehrer über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit informiert werden. 

Für Fehltage unmittelbar vor und nach den Ferien sind immer ärztliche Bescheinigungen nötig, um die Fehltage zu entschuldigen.

Entschuldigungen dürfen in Papierform oder per Email eingereicht werden. 

Ist ein/e Schüler/in erkrankt oder kann aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen, teilen die Eltern dies bitte vor 8.00 Uhr telefonisch oder per Email dem Sekretariat mit. Dies ist zusätzlich zur nachträglichen Entschuldigung notwendig!

Erkrankt ein/e Schüler/in im Laufe des Unterrichtstages, kann sie/er sich im Sekretariat abmelden. Die Entlassung erfolgt nur, wenn ein Elternteil ihr telefonisch zustimmt. Neu ist hierbei Folgendes: Die Sekretärinnen tragen diese Fehlzeiten nicht nur ein, sondern entschuldigen sie auch sofort, da sie ja zuvor mit einem Elternteil gesprochen haben. Für diese „halben“ Fehltage müssen Eltern keine schriftlichen Entschuldigungen mehr vorlegen.