Schul- und Hausordnung

Im Gymnasium St. Leonhard begegnen sich Tag für Tag viele Menschen mit unterschiedlichen Interessen, Aufgaben und Gewohnheiten. Das kann zu Konflikten führen, besonders wenn Nachlässigkeit, Bequemlichkeit und Rücksichtslosigkeit hinzukommen. 

Viele Probleme und Konflikte lassen sich vermeiden, wenn wir so zusammenleben, dass sich jeder wohlfühlen kann und alle aufeinander Rücksicht nehmen, Toleranz üben und bei Konflikten miteinander sprechen. Alle Schüler/-innen und Lehrer/-innen sind für ein angenehmes Lern- und Sozialklima verantwortlich. Dazu trägt jede/r von uns bei, wenn sie/er sich während der Schulzeit den folgenden Grundsätzen, Verhaltensweisen und Regelungen verpflichtet fühlt: 

In unserer Schule soll die Würde aller respektiert werden. Niemand darf als Person gefährdet, verletzt oder missachtet werden. Für den Umgang miteinander gelten die Grundsätze der Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme. Jeder in der Schule ist für sein Handeln verantwortlich. Niemand darf beim Lernen und Arbeiten gestört werden, dazu gehören auch Belästigung durch Lärm, Schmutz und Unordnung. Mit dem gemeinschaftlichen Eigentum soll jeder sinnvoll und pfleglich umgehen, das Eigentum der anderen muss geachtet werden. Wer etwas beschmutzt, beschädigt oder zerstört, kommt für den Schaden auf. Schüler/-innen und Lehrer/-innen besuchen den Unterricht in ordentlicher und angemessener Kleidung und nehmen im Unterricht Kopfbedeckungen wie Kappen und Mützen ab.[1]

Vor dem Unterricht

Die Schüler/-innen kommen, wenn sie zur 1. Stunde Unterricht haben, zwischen 07:45 Uhr und 07:55 Uhr zur Schule, in Ausnahmefällen auch schon ab 07:30 Uhr. Ab 07:30 Uhr können sie sich im Gebäude (Eingangsbereich – Parterre) oder auf dem Schulhof aufhalten. Ab 07:45 Uhr gehen die Schüler/-innen in ihre Klassenräume. Fachräume bleiben bis zum Eintreffen der jeweiligen Fachlehrkraft geschlossen. 

Schüler/-innen, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, können es am Fahrradständer auf dem Schulhof abstellen oder auf dem Fahrradparkplatz vor der Schule. Letzterer wird an kurzen Schultagen ca. zwischen 8.00 Uhr und 13.10 Uhr und an langen Schultagen ca. zwischen 8.00 Uhr und 14.55 Uhr verschlossen. Die Schule übernimmt im Falle des Diebstahls oder der Beschädigung keine Haftung. 

In den Unterrichtsräumen

Damit sich jede/r in den Unterrichtsräumen wohlfühlen kann, sind alle Schüler/-innen aufgefordert, auf Sauberkeit zu achten. Abfälle gehören in die entsprechenden Müllbehälter und sollen nicht unter den Tischen oder auf dem Boden liegen bleiben. 

Wir behandeln die Räume und alle Gegenstände darin so pfleglich, als wenn es unser Eigentum wäre. Dazu gehört auch, dass wir das Beschreiben von Wänden, Türen und Möbeln unterlassen und keinen Kaugummi unter Tische und Stühle kleben. 

Vor dem Verlassen des Klassenraums achtet der entsprechende Ordnungsdienst (Tafeldienst und Raumdienst) darauf, dass die Tafel gesäubert ist und kein Abfall zurückbleibt. Erst dann schließt die Lehrkraft den Klassenraum ab. 

Insbesondere Unterstufenklassen geben sich viel Mühe, in ihrem Lern- und Arbeitsraum eine angenehme Atmosphäre zu schaffen. Deshalb sollte die individuelle Gestaltung des Klassenraumes von jedem Gast respektiert werden. 

Nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum oder Fachraum achten Schüler/-innen und Lehrer/-innen darauf, dass alle Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt werden. 

In den Pausen

Zu Beginn der großen Pause verlassen alle Schüler/-innen der Klassen 5-10 ihre Unterrichtsräume, gehen auf den Schulhof und halten sich nicht unnötig lange in der Eingangshalle und in den Fluren auf. Die Oberstufenschüler/-innen können sich während der Pausen und Freistunden auf dem Schulhof, in der Mensa oder auf der Dachterrasse aufhalten.

Alle Schüler/-innen der Klassen 5-10 dürfen während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit das Schulgelände (der Mensavorplatz gehört nicht zum Schulgelände) nicht verlassen. Nur während der Mittagspause gehen die Kinder, die Essen bestellt haben, in die Mensa. 

Auf dem Schulhof soll sich jede/r so verhalten, dass sie/er keinen anderen gefährdet oder verletzt. Für den Pausensport stehen drei Tischtennisplatten zur Verfügung sowie ein Sportfeld, auf dem Basketball gespielt werden kann. Ballspielen mit festen Bällen ist ansonsten auf diesem Sportfeld und dem gesamten Schulhof wegen der großen Verletzungsgefahr verboten. Ausnahmen im Nachmittagsbereich sind nur unter Aufsicht einer Lehrkraft oder eines Betreuers/einer Betreuerin erlaubt.

Jede/r Schüler/-in ist verantwortlich für die Sauberhaltung des Schulhofes. Die Klassen 5-10 übernehmen im wöchentlichen Wechsel den Hofdienst und Gebäudedienst. Die Oberstufe ist für die Sauberkeit in der Mensa zuständig. In den Regenpausen (angekündigt durch zweimaliges Schellen) können sich die Schüler/-innen in ihren Klassenräumen aufhalten.

Bei Temperaturen unter 0° Grad Celsius und bei starkem Regen liegt es im Ermessen der Schulleitung, den Schüler/-innen die Erdgeschoss-Nutzung im Hauptgebäude während der großen Pausen als Aufenthaltsraum freizugeben. Dies gilt für alle Jahrgangsstufen. 

Wegen der großen Verletzungsgefahr ist das Werfen von Schneebällen verboten. 

Spielen und Rennen im Gebäude sind nicht erlaubt, da es in den engen Fluren und Treppenhäusern zu Zusammenstößen und Verletzungen führen kann.

In den kleinen Pausen bleiben die Schüler/-innen in ihren Klassenräumen, es sei denn, sie müssen den Klassenraum wechseln oder die Toilette besuchen, dabei ist auf einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu achten.

Mittagspause im Ganztag

Schüler/-innen der Sek I dürfen sich während der Mittagspause auf dem Schulhof, in der Mensa, in den Pausenräumen für ihre Jahrgangsstufe (im Kulissenhaus, siehe Aushänge), in den Räumen mit Mittagspausenangeboten (u.a. Meditation, Bewegungsangebote, Gesellschaftsspiele) oder in der Bibliothek aufhalten. Die einzelnen Regelungen hierfür können unter „Aufsichten im Ganztag“ auf der Homepage eingesehen werden.

Für die Mensa gilt: Die Schüler/-innen gehen in der Mittagspause individuell zum Essen in die Mensa. Für die einzelnen Jahrgänge gibt es feste Essenszeiten, die zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben werden.

Montags, mittwochs und donnerstags dürfen sich die Schüler/innen der Sek II vor der Mittagspause bis 12.30 Uhr in der Mensa aufhalten, während der Mittagspause nur dann, wenn sie zum Essen in die Mensa gehen. Bei Platzmangel haben Schüler/-innen mit einem bestellten Mittagessen Vorrang. Weitere Regelungen können unter „Aufsichten im Ganztag“ auf der Homepage eingesehen werden.

Nach dem Unterricht

Die Schüler/-innen verlassen nach dem Ende der Unterrichts- und Betreuungszeiten das Schulgebäude und den Schulhof, da keine Aufsicht für sie besteht. 

Unterrichts- und Pausenzeiten

StundeUnterrichtszeiten für die Sekundarstufe I[2]Unterrichtszeiten für die Sekundarstufe II
108.00 – 08.45
208.50 – 09.35
                  Pause 09.35  09.50
309.50 – 10.35
410.40 – 11.25
                  Pause 11.25 – 11.40
511.40 – 12.25
612.30 – 13.15
                 Pause 13.15 – 13.30
7Pause 13.30  14.2013.30 – 14.15
814.20 – 15.20 (LÜZ)14.20 – 15.0514.20 – 15.05
915.10 – 15.55
1015.55 – 16.40

Toiletten

Während der zwanzigminütigen Pausen werden von den Unter- und Mittelstufenschüler/-schülerinnen nur die Toiletten benutzt, die vom Hof aus zu erreichen sind. Auch die Toilettenräume sollen in einem ordentlichen Zustand gehalten werden. 

Unfälle

Unfälle werden im Sekretariat gemeldet. 

Stundenplanänderungen

Stundenplanänderungen und Vertretungsunterricht sind der Informationswand im Eingangsbereich zu entnehmen oder auf WebUntis. Am Ende der großen Pausen informieren sich stellvertretend für die Klasse die Klassensprecher/-innen über eventuelle Änderungen für den nächsten Schultag.

Wertsachen/ Fundsachen

Wertsachen und größere Geldbeträge sollen grundsätzlich nicht in die Schule mitgebracht werden. In Ausnahmefällen kann man sie im Sekretariat zur sicheren Aufbewahrung abgeben. Fundgegenstände können beim Hausmeister abgegeben oder abgeholt werden. 

Mediennutzung

Handys, Smartphones und andere elektronische Geräte befinden sich während des Schulbetriebs (ab 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr) ausgeschaltet in der Schultasche. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist deren Benutzung nach Absprache mit einer Lehrkraft erlaubt. Kopfhörer sind zu verstauen. 

In der Mensa und auf der Dachterrasse ist Oberstufenschülern/-schülerinnen die Benutzung elektronischer Geräte zur sinnvollen Freistundengestaltung außerhalb der Pausenzeiten erlaubt, solange daraus keine Störung resultiert. Für die WLAN-Nutzung in Freistunden ist ein gesonderter Vertrag mit der Schule abzuschließen. In der Mittagspause von 13.15 bis 14.15 Uhr ist die Nutzung elektronischer Geräte in der Mensa untersagt. 

In der Bibliothek ist Oberstufenschülern/-schülerinnen die Nutzung von Laptops, Notebooks etc. zu (Schul-)Arbeitszwecken durchgehend erlaubt. Schüler/-innen, die Laptops nicht für Arbeitszwecke nutzen, erhalten ein 14-tägiges Aufenthaltsverbot in der Bibliothek. Nach 16:00 Uhr ist die Nutzung von Handys für alle Schüler/-innen auf dem gesamten Schulgelände erlaubt. 

Bei Verstößen gegen die Regeln zur Mediennutzung wird das Smartphone o.Ä. für drei Schultage im Sekretariat einbehalten.

Bibliothek

Für die Schülerbibliothek gilt die dort ausgehängte Bibliotheksordnung mit den aktuellen Öffnungszeiten.

Erkrankungen

Sind Schüler/-innen erkrankt oder durch einen anderen nicht vorhersehbaren Grund verhindert, die Schule zu besuchen, teilen die Erziehungsberechtigten dies bitte vor 8.00 Uhr telefonisch dem Sekretariat mit (Telefon: 0241-4131980). Eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes und der Fehltage legen die Schüler/-innen der/dem Klassenlehrer/-in vor, sobald sie wieder zur Schule kommen. Alternativ kann eine Entschuldigung per E-Mail erfolgen. Bei längerem Fehlen muss bei begründeten Zweifeln ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Erkrankt ein/e Schüler/-in während der Unterrichtszeit, so kann sie/er sich im Sekretariat abmelden. Die Entlassung erfolgt nur nach telefonischer Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. 

Spätestens am vierten Fehltag ist das Sekretariat oder die/der Klassenlehrer/-in schriftlich über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit zu unterrichten.

Oberstufenschüler/-innen erhalten beim Eintritt in die EF ein Informationsblatt mit den entsprechenden Entschuldigungsregelungen.

Arztbesuche sollten möglichst außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden.

Bei Erkrankungen unmittelbar vor oder nach den Ferien muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Beurlaubungen

Eine Beurlaubung muss im Voraus von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen gewährt die/der Klassenlehrer/-in oder eine Beratungslehrkraft. Bei längeren Beurlaubungen entscheidet der Schulleiter.

Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur in nachweislich begründeten Ausnahmefällen gewährt werden. Ein schriftlicher Antrag mit Begründung muss rechtzeitig vorher der Schulleitung vorgelegt werden.

Umsetzung des Cannabisgesetzes an unserer Schule

Der Konsum von Cannabis

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind durch den Konsum von Cannabis gesundheitlich schwer gefährdet. Der Konsum von Cannabis kann zu strukturellen Veränderungen des Gehirns führen und überdies kognitive Störungen und neurologische Funktionsdefizite nach sich ziehen.

Deshalb ist im Schulgebäude sowie auf dem Schulgrundstück der Cannabiskonsum verboten (§5Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KCanG). Dieses Verbot gilt sowohl für Minderjährige als auch Volljährige.

Ebenfalls ist bei Klassenfahrten, Tagesausflügen oder sonstigen schulischen Veranstaltungen auch außerhalb des Schulgrundstückes der Cannabiskonsum verboten (§5 Absatz 1 KCanG).

Zudem besteht ein Konsumverbot in Sichtweite von maximal 100 Metern zu Schulen und öffentlichen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Der Besitz von Cannabis und weiteren Suchtmittel

Das Mitführen von Cannabis, Zigaretten, E-Liquids, Alkohol und sonstigen Suchtmitteln auch durch volljährige Schüler/-innen ist im schulischen Kontext nicht erwünscht.

Unsere schulische Präventionsarbeit vermittelt Informationen und bietet Aufklärung zu Suchtmitteln und Suchtverhalten. Wir möchten Schüler/-innen stärken und befähigen, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen.


[1] Religiöse Bekleidungsvorschriften bleiben hiervon unberührt.

[2] Die Unterrichtszeiten der 8./9. Stunde variieren je nachdem, ob nach der Mittagspause eine LÜZ oder eine Doppelstunde Fachunterricht im Stundenplan vorgesehen sind.