Entschuldigungsverfahren

Erkrankungen

Sind Schüler/innen erkrankt oder durch einen anderen nicht vorhersehbaren Grund verhindert, die Schule zu besuchen, teilen die Erziehungsberechtigten dies bitte vor 8.00 Uhr telefonisch dem Sekretariat mit (Telefon: 0241-4131980). Eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes und der Fehltage legen die Schüler/innen der/dem Klassenlehrer/in vor, sobald sie wieder zur Schule kommen. Bei längerem Fehlen muss bei begründeten Zweifeln ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Erkrankt ein/e Schüler/in während der Unterrichtszeit, so kann sie/er sich im Sekretariat abmelden. Die Entlassung erfolgt nur nach telefonischer Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. 

Spätestens am vierten Fehltag ist das Sekretariat oder die/der Klassenlehrer/in schriftlich über die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit zu unterrichten.

Oberstufenschüler/innen erhalten beim Eintritt in die EF ein Informationsblatt mit den entsprechenden Entschuldigungsregelungen.

Arztbesuche sollten möglichst außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden.

Bei Erkrankungen unmittelbar vor oder nach den Ferien muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

Beurlaubungen

Eine Beurlaubung muss im Voraus von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Beurlaubungen bis zu zwei Tagen gewährt die/der Klassenlehrer/in oder eine Beratungslehrkraft. Bei längeren Beurlaubungen entscheidet der Schulleiter.

Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien kann nur in nachweislich begründeten Ausnahmefällen gewährt werden. Ein schriftlicher Antrag mit Begründung muss rechtzeitig vorher der Schulleitung vorgelegt werden.

 Religiöse Bekleidungsvorschriften bleiben hiervon unberührt. 

Die Unterrichtszeiten der 8./9. Stunde variieren je nachdem, ob nach der Mittagspause eine LÜZ und evtl. Förderunterricht oder eine Doppelstunde Fachunterricht im Stundenplan vorgesehen sind.